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Mit Hund in Nicht-EU-Länder reisen – das solltest du wissen

Mit Hund in Nicht-EU-Länder reisen | Titelbild: mit Unterstützung von KI generiert

In den vergangenen Monaten wurde ich immer mal wieder gefragt, ob ich mich mit den Einreisebestimmungen auskenne, wenn man mit Hund in Nicht-EU-Länder reisen will oder zumindest weiß, wo man verlässliche Informationen dazu findet. Meist geht es um Länder wie die Türkei, Serbien oder Bosnien-Herzegowina.

Der erste Überblick

Die kurze Antwort lautet: Ja, es gibt verlässliche Informationen. Allerdings sind sie oft auf verschiedene Behörden und Webseiten verteilt. Außerdem unterscheiden sich die Einreisebestimmungen je nach Reiseland. Und auch die Rückreise in die Europäische Union gelten zum Teil besondere Vorschriften.

Mit diesem Artikel möchte ich dir deshalb einen ersten Überblick geben und zeigen, worauf du grundsätzlich achten solltest, wenn du mit Hund in Nicht-EU-Länder reisen willst. Außerdem findest du Hinweise, wo du die jeweils aktuellen Bestimmungen für dein Reiseziel nachlesen kannst.

Im Auto mit Hund in Nicht-EU-Länder fahren - geht das?
Im Auto mit Hund in Nicht-EU-Länder fahren – geht das?

Die wichtigsten Grundlagen

Bevor wir uns die einzelnen Länder anschauen, werfen wir erst einmal einen Blick auf die wichtigsten Grundlagen. Denn ganz gleich, ob du mit deinem Hund innerhalb der EU oder in ein Nicht-EU-Land reisen möchtest – einige Voraussetzungen gelten fast immer.

Dazu gehören in der Regel:

  • ein EU-Heimtierausweis,
  • ein mit Mikrochip gekennzeichneter Hund,
  • eine gültige Tollwutimpfung sowie
  • ein gesunder Hund, der reisefähig ist.

Je nach Reiseland können außerdem weitere Dokumente erforderlich sein, beispielsweise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis oder eine Veterinärbescheinigung. Welche Unterlagen du dann tatsächlich benötigst, hängt vom jeweiligen Land ab.

Wenn du innerhalb der Europäischen Union unterwegs bist, empfehle ich dir die Übersichtsseiten von Pets on Tour. Dort findest du die Einreisebestimmungen in die einzelnen EU-Länder sowie viele weitere hilfreiche Informationen rund ums Reisen mit Hund. Trotzdem gilt natürlich auch hier: Prüfe die aktuellen Vorgaben vor jeder Reise zusätzlich bei den zuständigen Behörden.

Auch ein Blick auf die Tourismus-Websites der Länder kann helfen. Viele Länder haben sich inzwischen auch auf Reisende mit Hund eingestellt und geben neben vielen Tipps auch die aktuellen Einreisebestimmungen heraus.

Warum die Rückreise oft wichtiger ist als die Einreise

Wenn wir eine Reise planen, beschäftigen wir uns meist zuerst mit den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes. Schließlich möchten wir ja sicher sein, dass wir mit unserem Hund problemlos über die Grenze kommen.

Mindestens genauso wichtig sind jedoch die Vorschriften für die Rückreise in die Europäische Union. Denn diese richten sich nicht nur nach den Bestimmungen des Reiselandes, sondern auch nach den Vorgaben der EU. Und genau hier wird es manchmal etwas komplizierter.

Mit dem Auto kann man auch in Nicht-EU-Länder fahren.
Mit dem Auto kann man auch in Nicht-EU-Länder fahren. Wir waren in aufgeführten Ländern mit Hund noch nicht unterwegs | Foto: Drive Magazin/Subaru

Gelistete und nicht gelistete Länder

Die Europäische Union unterscheidet bei der Einreise von Hunden zwischen gelisteten und nicht gelisteten Drittstaaten.

Bei gelisteten Drittstaaten gelten hinsichtlich der Tollwutbekämpfung vergleichbare Standards wie innerhalb der EU. Für die Rückreise reichen deshalb in der Regel ein gültiger EU-Heimtierausweis, ein Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung aus.

Anders sieht es bei nicht gelisteten Drittstaaten aus. Hier verlangt die EU zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, bevor ein Hund wieder einreisen darf.

Der Tollwut-Antikörpertest

Für Reisen in nicht gelistete Drittstaaten ist ein sogenannter Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Dabei wird durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen, dass die Tollwutimpfung einen ausreichenden Schutz aufgebaut hat.

Dabei gelten gleich mehrere Fristen:

  • Die Blutprobe darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden.
  • Die Untersuchung muss von einem zugelassenen Labor durchgeführt werden.
  • Nach der Blutentnahme beginnt eine Wartefrist von drei Monaten, bevor der Hund wieder in die Europäische Union einreisen darf.

Das bedeutet: Wer kurzfristig einen Urlaub in einem nicht gelisteten Drittstaat plant, kann die erforderlichen Voraussetzungen unter Umständen gar nicht mehr rechtzeitig erfüllen.

Deshalb lohnt sich eine frühe Planung

Für eine Reise in ein nicht gelisteten Drittstaat solltest du also ausreichend Vorlauf einplanen. Denn der erforderliche Tollwut-Antikörpertest kann nicht kurzfristig organisiert werden: Zwischen der Tollwutimpfung, der Blutentnahme und dem Ende der vorgeschriebenen Wartefrist können mehrere Monate liegen.

Zum besseren Verständnis: Ist der Antikörpertest einmal erfolgreich durchgeführt worden und wird die Tollwutimpfung lückenlos aufrechterhalten, muss der Test in der Regel nicht wiederholt werden. Die Drei-Monats-Frist fällt also nur einmalig an und nicht vor jeder Reise.

So sind eine Auswahl von Nicht-EU-Ländern eingestuft

Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl Reiseziele außerhalb der Europäischen Union und ob für die Rückreise mit Hund ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich ist. Sie ersetzt natürlich nicht die offiziellen Einreisebestimmungen mit Hund in Nicht-EU-Länder, bietet aber eine erste Orientierung für deine Reiseplanung.

LandTollwut-Antikörpertest für die Rückreise
in die EU erforderlich?
🇦🇱 Albanien❌ nein
🇦🇩 Andorra❌ nein
🇧🇦 Bosnien-Herzegowina❌ nein
🇬🇮 Gibraltar ❌ nein
🇮🇱 Israel❌ nein
🇲🇪 Montenegro❌ nein
🇲🇰 Nordmazedonien❌ nein
🇷🇸 Serbien❌ nein
🇪🇬 Ägypten✅ ja
🇩🇿 Algerien ✅ ja
🇽🇰 Kosovo✅ ja
🇲🇦 Marokko✅ ja
🇹🇷 Türkei✅ ja
🇹🇳 Tunesien✅ ja

Wichtig: Die Einstufung von Drittstaaten kann sich ändern. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Reise gültige Liste der Europäischen Kommission.

Amtliche Veterinärbescheinigung oder Gesundheitszeugnis – was ist das eigentlich?

Während innerhalb der EU für Reisen mit Hund in der Regel der EU-Heimtierausweis ausreicht, verlangen viele Nicht-EU-Länder zusätzlich eine amtliche Veterinärbescheinigung, die häufig auch als Gesundheitszeugnis bezeichnet wird.

Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass dein Hund eindeutig per Mikrochip identifiziert werden kann, über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt und zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit zeigt.

Wichtig: Gesundheitszeugnis ist nicht gleich Gesundheitszeugnis. Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Vorgaben. Manche Länder akzeptieren ein standardisiertes Veterinärzertifikat, andere haben eigene Formulare oder zusätzliche Anforderungen.

In vielen Fällen stellt zunächst dein Haustierarzt die erforderlichen Unterlagen aus oder untersucht deinen Hund. Anschließend müssen diese – je nach Land – vom zuständigen Veterinäramt amtlich bestätigt werden. Plane dafür ausreichend Zeit ein, denn die Ausstellung ist häufig nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Einreise gültig.

Die wichtigsten Einreisebestimmungen mit Hund in Nicht-EU-Länder im Überblick

Auch wenn sich die Vorschriften von Land zu Land unterscheiden, ähneln sich viele Anforderungen. Nachfolgend habe ich für dich eine erste Orientierung für beliebte Nicht-EU-Reiseziele zusammengestellt, die mit dem Auto bzw. Wohnmobil (mehr oder weniger) gut erreichbar sind. Auch wenn ich mich an dieser Stelle wiederhole: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Bitte informiere dich vor deiner Reise auf den offiziellen Seiten der zuständigen Behörden oder des jeweiligen Tourismusamts, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Der Einfachheit halber habe ich die Länder nachfolgend alphabetisch sortiert.

Schöne Strände gibt es nicht nur in der EU
Schöne Strände gibt es nicht nur in der EU

🇪🇬 Ägypten

Ägypten gehört zu den nicht gelisteten Drittstaaten. Für die Einreise mit Hund in dieses Nicht-EU-Land gelten folgende Anforderungen:

  • Mikrochip
  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwutimpfung
  • amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, da bei Einreise nicht älter als zwei Wochen sein darf. Dieses muss von Regierungspräsidium beglaubigt werden. Danach ist zusätzlich eine Legalisierung durch die ägyptische Botschaft oder ein ägyptisches Konsulat erforderlich.
  • Tollwut-Antikörpertest

Bitte überlege im Rahmen deiner Reiseplanung gut, ob du wirklich mit deinem Vierbeiner nach oder durch Ägypten reisen willst: Ägypten ist kein hundefreundliches Reiseland. In weiten Teilen der islamisch geprägten Welt haben Hunde einen anderen Stellenwert als in Mitteleuropa. Viele Menschen begegnen ihnen mit größerer Distanz als wir es gewohnt sind.

Bei der Recherche nach sinnvollen Links mit sinnvollen Informationen bin ich nicht so richtig fündig geworden. Aber das Cairo American College hat dazu etwas geschrieben.

🇦🇱 Albanien

Für die Einreise nach Albanien muss dein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Außerdem sind der EU-Heimtierausweis sowie ein Gesundheitszeugnis erforderlich.

Albanien gehört zu den gelisteten Drittstaaten. Für die Rückreise in die EU ist daher grundsätzlich kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich.

Allgemeine Reise- und Sicherheitshinweise für Albanien findest du beim Auswärtigen Amt. Außerdem gibt es auf der Website von „Albania Spirit“ einen Leitfaden zum Reisen mit Haustieren nach Albanien.

🇩🇿 Algerien

Für die Einreise nach Algerien benötigt dein Hund einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung (der Impfschutz darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als zwölf Monate zurückliegen) und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Das Gesundheitszeugnis muss zwingend in französischer Sprache ausgestellt sein. Zuständig dafür ist der Amtstierarzt.

Da Algerien als Tollwut-Risikogebiet gilt, ist für die spätere Rückreise in die Europäische Union außerdem ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich, den du am besten vor der Ausreise aus der EU in einem zugelassenen Labor durchführen lässt.

Auch in Algerien haben Hunde nicht den Stellenwert, den sie bei uns haben. Sinnvolle Informationen über „Algerien mit Hund“ habe ich bei „Darf-ich-mit“ gefunden. Informiere dich unbedingt rechtzeitig, welche Einreisebestimmungen mit Hund nach Algerien gelten.

🇦🇩 Andorra

Für die Einreise nach Andorra benötigt dein Hund einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Andorra zählt zu den gelisteten Drittstaaten, sodass für die Rückreise in die Europäische Union grundsätzlich kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich ist.

Auf der Website von Visit Andorra gibt es (vermutlich) aktuelle Information zu den Einreisebestimmungen für Zwei- und Vierbeiner.

🇧🇦 Bosnien-Herzegowina

Für die Einreise nach Bosnien-Herzegowina sind ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung sowie der EU-Heimtierausweis erforderlich. Zusätzlich muss eine Veterinärbescheinigung bzw. ein Gesundheitszeugnis mitgeführt werden.

Bosnien-Herzegowina gehört zu den gelisteten Drittstaaten. Weiterführende Links zur Botschaft von Bosnien-Herzegowina und zum Auswärtigen Amt findest du dort.

🇬🇮 Gibraltar

Für die Einreise nach Gibraltar benötigen Hunde einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Je nach Reisezweck oder Aufenthaltsdauer können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Auch Gibraltar gehört zu den gelisteten Gebieten im Sinne der EU-Heimtierregelungen. Für die Rückreise in die EU ist daher kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Wissenswerte Infos zum Thema Gibraltar mit Hund habe ich bei einer örtlichen Immobilienfirma gefunden.

🇮🇱 Israel

Auch wenn Israel aufgrund der aktuellen politischen Lage derzeit für viele kein klassisches Reiseziel ist, gilt das Land als eine der hundefreundlichsten Destinationen im Nahen Osten. Besonders Tel Aviv ist für seine ausgeprägte Hundekultur bekannt: Die Stadt bietet zahlreiche Hundewiesen, Hundestrände und spezielle Angebote für Vierbeiner. Seit Jahren gilt Tel Aviv in internationalen Rankings sogar als hundefreundlichste Stadt der Welt.

Für die Einreise nach Israel benötigt dein Hund einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung sowie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Dieses darf bei der Einreise in der Regel nicht älter als zehn Tage sein.

Zusätzlich verlangen die israelischen Behörden, dass die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt ist und zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig ist. Welpen dürfen erst ab einem Alter von vier Monaten eingeführt werden.

Für die Rückreise in die Europäische Union ist kein Tollwut-Antikörpertest erforderlich, da Israel zu den gelisteten Drittstaaten gehört. Bei der Reiseplanung solltest du allerdings die aktuelle Sicherheitslage besonders im Blick behalten und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes regelmäßig prüfen. Weitere Infos findest du auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

🇽🇰 Kosovo

Damit du mit deinem Hund in den Kosovo reisen kannst, benötigt dein Hund – wie immer – einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Zusätzlich ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das bei der Einreise nicht älter als zehn Tage sein darf.

Da der Kosovo zu den nicht gelisteten Drittstaaten gehört, ist für die spätere Rückreise in die EU ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Wie bereits bei anderen nicht gelisteten Drittstaaten erwähnt, solltest du diesen bereits im Rahmen deiner Reiseplanung vorab in einem zugelassenen Labor durchführen lassen.

Informiere dich auf jeden Fall vor Reisebeginn noch einmal bei den zuständigen Behörden über die aktuell geltenden Einreisebestimmung – beispielsweise auf der Website der Deutschen Botschaft in Pristina.

🇲🇦 Marokko

Ja, ich weiß: Die grundlegenden Anforderungen wie Mikrochip, EU-Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung wiederholen sich bei den einzelnen Reiseländern. Das ist ganz bewusst so. Denn wer den Artikel nur überfliegt und direkt zum gewünschten Reiseland springt, soll trotzdem alle wichtigen Informationen auf einen Blick finden. Sicher ist schließlich sicher … ;-) …

Neben den o.g. grundlegenden Anforderungen benötigt dein Hund ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Dieses darf bei Einreise nicht älter als drei Tage sein. Außerdem ist für die spätere Rückreise in die EU ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Am besten lässt du diese rechtzeitig vor deiner Abreise machen.

Tatsächlich gibt es inzwischen einige spannende Blogberichte über Reisen nach Marokko mit Hund – viele davon von Bloggerinnen und Bloggern, die mit dem Wohnmobil unterwegs waren. Mit einer kurzen Internetrecherche wirst du schnell fündig und findest zahlreiche persönliche Erfahrungsberichte.

Interessant fand ich außerdem einen Hinweis, der in verschiedenen Reiseforen immer wieder auftaucht: Bei der Einreise nach Marokko werden die Unterlagen für den Hund offenbar nicht immer besonders gründlich kontrolliert. Verlassen solltest du dich darauf aber keinesfalls. Spätestens bei der Rückreise in die EU – meist über Spanien – werden die Dokumente häufig sehr genau geprüft.

🇲🇪 Montenegro

Mit Hund in Nicht-EU-Länder reisen, ist auch nach Montenegro relativ einfach, denn Montenegro zählt ebenfalls zu den gelisteten Drittstaaten. Benötigt werden Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis sowie ein Gesundheitszeugnis.

Montenegro scheint grundsätzlich sehr beliebt zu sein. Bei meiner Recherche bin ich auf zahlreiche Blogbeiträge gestoßen. Ich habe mich jetzt entschieden, dir weiterführende Informationen von Montenegro-Experte zu empfehlen.

🇲🇰 Nordmazedonien

Auch für Nordmazedonien sind ein Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und der EU-Heimtierausweis erforderlich. Zusätzlich muss ein Gesundheitszeugnis mitgeführt werden. Auf dem IBO.Guide bin ich zu Nordmazedonien fündig geworden.

🇷🇸 Serbien

Für die Einreise nach Serbien benötigt der Vierbeiner einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, den EU-Heimtierausweis sowie ein Gesundheitszeugnis. Da auch Serbien ein gelisteter Drittstaat ist, ist für die Rückreise in die EU inzwischen kein Tollwut-Antikörpertest mehr erforderlich.

Die vermutlich aktuellsten Informationen hinsichtlich der Einreisebestimmungen für Hunde nach Serbien findest du vermutlich auf der Website des Außenministeriums der Republik Serbien.

🇹🇳 Tunesien

Wenn du mit Hund in das Nicht-EU-Land Tunesien einreisen willst, benötigt dein Hund einen Mikrochip, einen EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung sowie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Dieses sollte bei der Einreise nicht älter als zehn Tage sein.

Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein und zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein.

Tunesien gehört zu den nicht gelisteten Drittstaaten. Somit ist auch hier für die Rückreise in die Europäische Union ein Tollwut-Antikörpertest erforderlich. Im Online-Magazin Looping findest weitere Informationen und Reiseinspirationen dazu.

🇹🇷 Türkei

Die Türkei zählt ebenfalls zu den nicht gelisteten Drittländern und du benötigst folgende Unterlagen für deinen Hund:

  • Mikrochip
  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwutimpfung
  • amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
  • Impf- und Herkunftsnachweise

Nach Angaben des türkischen Außenministeriums dürfen Reisende bis zu zwei Hunde, Katzen oder Vögel mitführen. Die Tiere müssen gemeinsam mit der reisenden Person einreisen und können an der Grenze tierärztlich kontrolliert werden.

Für die Rückreise in die Europäische Union ist ein erfolgreicher Tollwut-Antikörpertest nötig, den du am besten schon vor deiner Abreise durchführen lässt.

7 praktische Tipps für deine Reise mit Hund in Nicht-EU-Länder

Wandern in Oberlech macht durstig ...
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  1. Plane die Reise möglichst frühzeitig und besprich deine Route ausführlich mit deiner Tierärztin oder deinem Tierarzt. Gerade bei Reisen in südliche oder weiter entfernte Länder solltest du klären, welche Krankheiten vor Ort vorkommen, wie du deinen Hund vorbeugend schützen kannst und was zusätzlich in die Hunde-Reiseapotheke gehört.
  2. Impfungen, Bluttests und notwendige Bescheinigungen brauchen teilweise mehrere Wochen Vorlauf. Kümmere dich rechtzeitig darum.
  3. Fertige von allen wichtigen Dokumenten mehrere Kopien an und speichere sie zusätzlich digital ab. Die Originale von EU-Heimtierausweis, Gesundheitszeugnis, Impfnachweisen und Laborbefunden solltest Du an Grenzübergängen immer griffbereit haben. Auch wenn Kontrollen nicht an jeder Grenze gleich streng ausfallen, können die Unterlagen jederzeit vollständig geprüft werden.
  4. Bei Rundreisen solltest du nicht nur die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder beachten, sondern immer auch die Rückreise in die Europäische Union im Blick behalten. Das gilt besonders dann, wenn deine Route durch mehrere Nicht-EU-Staaten führt.
  5. Informiere dich vor der Reise über die Gepflogenheiten deines Urlaubslandes und begegne Menschen, Tieren und kulturellen Besonderheiten mit Respekt. Gerade in Ländern mit anderen religiösen oder gesellschaftlichen Traditionen hilft ein rücksichtsvolles Verhalten dabei, Missverständnisse zu vermeiden und sorgt oft für besonders freundliche Begegnungen.
  6. In vielen islamisch geprägten Ländern haben Hunde einen anderen Stellenwert als bei uns. Während Arbeitshunde häufig geschätzt werden, gelten Familienhunde nicht überall als selbstverständlich und manche Menschen möchten keinen engen Kontakt zu Hunden. Nimm darauf Rücksicht, halte deinen Hund in Ortschaften und an belebten Plätzen möglichst nah bei dir und frage im Zweifel nach, bevor du ihn zu fremden Menschen oder Geschäften mitnimmst. Mit gegenseitigem Respekt entstehen oft die schönsten Reiseerlebnisse.
  7. In vielen Reiseländern leben außerdem frei laufende oder streunende Hunde. Führe deinen Hund deshalb möglichst an der Leine, halte ausreichend Abstand und vermeide direkten Kontakt. Neben möglichen Auseinandersetzungen besteht auch das Risiko, dass Krankheiten oder Parasiten übertragen werden. Mit etwas Vorsicht lassen sich unangenehme Situationen meist gut vermeiden.

Warum diese Übersicht nicht vollständig ist

Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis: Natürlich gibt es noch viele weitere Nicht-EU-Länder, die sich wunderbar für eine Reise mit Hund eignen. Länder wie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein fehlen in dieser Übersicht ganz bewusst. Für diese Reiseziele sind die Einreisebestimmungen vergleichsweise unkompliziert und lassen sich mit wenigen Klicks recherchieren.

Der Schwerpunkt dieses Artikels liegt auf den Ländern, bei denen es häufiger Fragen gibt oder die Einreise- und Rückreisebestimmungen etwas umfangreicher sind. Hätte ich alle möglichen Reiseziele aufgenommen, wäre dieser Service-Beitrag wahrscheinlich doppelt so lang geworden. Ich hoffe deshalb, dass dir diese Auswahl bei Deiner Reiseplanung ein gutes Stück weiterhilft und dir die Reiseplanung etwas leichter macht.

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