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Reiserücktrittsversicherung kann auch für den Hund abgeschlossen werden!

Haustiere im Hotel sind kein Störfaktor

Werbung – Bekannt wurde der Fall einer Frau in Offenbach, die mit ihrem Hund in den Urlaub fliegen wollte. Leider wurde der Hund vor der Reise schwer krank und konnte die Reise nicht antreten. Die Frau wollte nicht ohne ihren Hund in Urlaub gehen, also stornierte sie die Reise. Schließlich hatte sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die Versicherung macht aber geltend, dass das Tier nicht mit angemeldet worden war und deshalb auch nicht versichert sei. Sie wollte nicht für die Kosten aufkommen, und das Gericht gab ihr Recht. So verlor die Frau den Urlaub und den Prozess und blieb auch noch auf den Kosten sitzen (Amtsgericht Offenbach, 33 C 213/05).

Der Hund ist immer dabei

Ein Hund ist für viele Menschen ein wichtiges Mitglied der Familie. Deshalb ist es für immer mehr Menschen selbstverständlich geworden, ihn mit in den Urlaub zu nehmen. Wer sich gegen unerwartet eintretende Krankheiten oder Unfälle absichern will, kommt um eine Reiserücktrittsversicherung nicht herum. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Haustiere im Hotel Foto: Nikolai Sorokin

Haustiere im Hotel
Foto: Nikolai Sorokin

Vergleichen lohnt sich

In den meisten Fällen kann das Tier in die Reiserücktrittsversicherung des Halters mit aufgenommen werden. Wie das Schicksal der Frau aus Offenbach lehrt, sollte der Vierbeiner auf allen Miet- und Reiseunterlagen aufgeführt werden. Grundsätzlich werden für einen Hund unerwartete, schwere Krankheiten und Unfälle abgesichert. Außerdem fordern einige Reiseländer Impfungen, bei denen es zu Unverträglichkeiten kommen kann. Weitere Informationen und Ratgeber zu den einzelnen Punkten und Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung sind unter www.reiseruecktrittsversicherung.com/ratgeber zu finden.

Es wird dringend geraten, die Details der Versicherungsanbieter genau zu prüfen:

  • Benöten Sie eine einmalige Versicherung für eine spezielle Reise oder fahren Sie mehrfach im Jahr in Urlaub, dann lohnt sich vielleicht eine Jahresversicherung.
  • Vergleichen Sie die Versicherungsgebühren.
  • Vergleichen Sie die Angebote mit und ohne Selbstbeteiligung.
  • Welche Fristen müssen eingehalten werden?

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